Frische Designs auf edlen Textilien - anziehendes Employer Branding

Was man über Firmengeschenke und Kundenpräsente wissen muss.

Abzungsfähige Firmengeschenke und Kundenpräsente – So machen Sie es richtig!

Detailansicht eines Lederaufnähers mit 1A Metalllogo auf edler weißer Wollmütze

Mitarbeiter:innenpräsente, Geschenke an Geschäftspartner und Aufmerksamkeiten an Kunden sind etwas, das positiv auf Ihre Marke einzahlt. Egal ob Handwerk, Sicherheitsservice, Einzelhandel, NGO, Start-up oder Sportclub – wir haben einmal zusammengefasst, worauf Sie beim Schenken achten sollten.

Richtig schenken: 5 Dingen, die Sie beim Schenken beachten sollten

1. Adressat beachten: Nicht alles passt (zu) jedem.

Grundsätzlich gilt: Ein unpassendes Geschenk ist schlimmer als kein Geschenk. Während Kopfbedeckungen wie Beanies oder Caps für einen Friseursalon sehr unpassend erscheinen, dürften Sie von einem Dachdeckerbetrieb sehr geschätzt sein.

2. Rechtliche Aspekte: Ästhetik trifft Ethik.

Ob Kundenpräsent oder Mitarbeitergeschenk — zum 1A Service gehört es zu überprüfen, ob für ein verwendetes Design entsprechende Nutzungsrechte vorliegen, Kund:innen zu Materialität, Farbe und Lesbarkeit zu beraten oder auch potenziell extremistische Zeichen und Symbole abzulehnen. Auch ein transparenter Produktionsprozess und die Rechtssicherheit sind mehr als eine dekorative Schleife auf dem Präsent.

Beanie mit Lederpatch und Logo aus Metall

3. Freigrenzen einhalten: Geschenke an Mitarbeiter:innen sind abzugsfähig.

Geschenke für Mitarbeiter:innen sollen Freude machen, aber nicht das Finanzamt auf den Plan rufen. Geschenke an Arbeitnehmer sind abzugsfähig, wenn sie bestimmten Richtlinien entsprechen. Es gilt die sogenannte „Sachzuwendungsfreigrenze“.

Neben monatlichen Benefits wie Jobticket und Co. sind steuerfreie Sachzuwendung an Arbeitnehmer:innen von bis zu 60,- Euro zu einem besonderen Anlass möglich. Darunter fallen Aufmerksamkeiten zum Firmenjubiläum, Hochzeit oder auch das Outfit fürs Neugeborene mit Firmenlogo.

Merke: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer:innen sind auch 2025 bis zu 50,- Euro pro Monat steuerfrei (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

4. Echte Geschenke machen: Geschenke an Geschäftspartner sinnvoll, aber nicht zweckgebunden.

Wann lassen sich Geschenke an Geschäftspartner steuerlich absetzen? Sie lassen sich als Betriebsausgabe geltend machen, wenn damit keine Gegenleistung verknüpft ist. Dass wir damit eine Geschäftsbeziehung festigen oder uns bei Unternehmen positiv in Erinnerung bringen wollen, ist durchaus legitim.

Merke: Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Empfänger voraus (R. 4.10 Abs. 4 EStR).

Dabei kann jede juristische Person (z.B. eine GmbH) Zuwendungsempfänger sein.

 

5. Qualität schenken: hochwertig, nachhaltig und ästhetisch.

Damit der "Goodie Hoodie" Spaß macht, sollte er das Firmenjubiläum überleben. Ein Zeichen der Wertschätzung sollte wertig sein. Ein Teamoutfit wird zum positive Sinnbild von Teamgeist und Loyalität, wenn der Aufnäher, Claim oder Ihr Logo auch nach dem xten Waschen farbecht und wie neu aussieht.

Schenken soll Freude machen, Bedürfnisse erfüllen, Identifikation und eine positive Verbindung stiften.

Um herauszufinden, was Ihren Mitarbeiter:innen steht, was zu Ihnen, Ihren Geschäftspartnern und Kunden passt, lassen Sie sich in unserem Sortiment inspirieren, nutzen Sie unseren Aufnähservice und halten Sie mit unseren Staffelpreisen die Freigrenzen ein, ohne an der Qualität zu sparen.

Hinweis

Dieser Artikel dient der Information und Inspiration.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Rechtssicherheit und
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